Josef Fery Zollconsult
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Auf Basis von Präferenzabkommen werden Zollbegünstigungen für Waren aus den Vertragspartnerländern gewährt. Umgekehrt gewähren diese Länder Zollbegünstigungen bzw. Zollbefreiungen für Waren aus der Europäischen Union.

  • Wir prüfen und informieren Sie, mit welchen Ländern es Präferenzabkommen gibt.
  • Wir informieren Sie, für welche Waren Sie Präferenznachweise ausstellen dürfen und welche Dokumente Sie hierfür verwenden.
  • Wir prüfen mit Ihnen, ob Ihre Waren die notwendigen Ursprungkriterien erfüllen
  • Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen eine Ursprungskalkulation
  • Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung zum „Ermächtigten Ausführer“ bzw. „Registrierten Ausführer“
  • Wir unterstützen Sie bei der Beantragung einer Verbindlichen Ursprungsauskunft (VUA).
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