Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Geltungsbereich
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen der Fery-Zollconsult (Josef Fery) gelten für alle Geschäftsbeziehungen, die mit dem Zollberatungsunternehmen Josef Fery zustande kommen.
Diese AGB gelten für alle Schulungsmaßnahmen im Rahmen der allgemeinen Zusammenarbeit und inkludieren auch alle Inhouse-Schulungen.
Ergänzend zu den vorliegenden AGB gelten die Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen (AÖSp) in der jeweils geltenden Fassung.
Von den nachfolgenden oder den gesetzlichen Regelungen abweichende Bestimmungen – insbesondere in Geschäftsbedingungen des Kunden – sind für uns nur verbindlich, sofern sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
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Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung der Fery-Zollconsult kommt erst durch die schriftliche Bestätigung der Anmeldung durch die Fery-Zollconsult zustande. Bei Inhouse-Schulungen kommt das Vertragsverhältnis durch nachweisliche Annahme des Angebotes zustande.
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Teilnahmegebühr und Zahlungsbedingungen
Die bei den jeweiligen Veranstaltungen angeführten Teilnahmegebühren sind Nettoangaben; die Entgelte werden jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer fällig.
Die in Rechnung gestellten Beträge sind 14 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig und ohne Abzug zahlbar.
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Terminisierung / Rücktrittsrecht / Stornobedingungen
Stornierungen müssen schriftlich per Post, E-Mail oder Telefax an Fery-Zollconsult (Josef Fery) gesandt werden; maßgeblich für die Wahrung der Stornierungsfristen ist stets der Zeitpunkt des Einlangens bei der Fery-Zollconsult GmbH.
Für die einzelnen Veranstaltungen gelten folgende Stornierungsfristen:
Die Teilnahme an einem Tagesseminar kann bis zu drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ohne Angabe von Gründen gegen ein Bearbeitungsentgelt von netto € 50,00 storniert werden. Bei Stornierungen bis zu einer Woche vor Veranstaltungsbeginn wird die Hälfte des Teilnahmeentgeltes, danach das volle Teilnahmeentgelt fällig.
Inhouse-Seminare können bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ohne Angabe von Gründen gegen eine Bearbeitungsgebühr von € 100,00 storniert werden. Bei Stornierung von Inhouse-Seminaren bis zu einer Woche vor Veranstaltungsbeginn wird die Hälfte des vereinbarten Entgeltes, danach das volle Entgelt fällig.
Für alle Veranstaltungen kann alternativ ein Ersatzteilnehmer/eine Ersatzteilnehmerin nominiert werden. Bei Nichterscheinen am Veranstaltungstag wird die volle Teilnahmegebühr einbehalten bzw. ist diese zu bezahlen, falls nicht bis zum Veranstaltungstermin bezahlt wurde.
Umbuchungen gelten als Stornierung der ursprünglichen Veranstaltung und Neubuchung, wodurch die angegebenen Stornierungsentgelte gesondert verrechnet und sofort fällig werden. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren können innerhalb eines Jahres ab Beginn der ursprünglich gebuchten Veranstaltung auf neu gebuchte Veranstaltungen angerechnet werden. Eine Rückerstattung der bereits bezahlten Teilnahmegebühr beziehungsweise der Stornogebühr ist ausgeschlossen.
Die Fery-Zollconsult (Josef Fery) kann eine Veranstaltung ohne Angabe von Gründen bis 14 Tage vor dem geplanten Veranstaltungstermin absagen. In diesem Fall wird die bereits bezahlte Teilnahmegebühr in voller Höhe erstattet. Darüber hinaus gehende Ansprüche der Veranstaltungsteilnehmer/-innen bzw. Vertragspartner sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Insbesondere haftet die Fery-Zollconsult (Josef Fery) nicht für eventuelle Storno- oder Umbuchungsgebühren oder für Reise- oder Übernachtungskosten. Weiters behalten wir uns vor, bei Vorliegen wichtiger Gründe kurzfristig Änderungen zu Terminen, Veranstaltungsorten sowie den Vortragenden vorzunehmen; auch in diesen Fällen bestehen keine Haftungsansprüche gegen uns.
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Skripten und Unterlagen
Die im Rahmen der von Fery-Zollconsult (Josef Fery) angebotenen Veranstaltungen ausgegebenen Skripten und Unterlagen sind grundsätzlich im Rechnungsbetrag inkludiert. Ein gesonderter Kauf von Schulungsunterlagen ist nicht möglich. Die von der Fery-Zollconsult (Josef Fery) in welcher Form auch immer zur Verfügung gestellten Unterlagen dürfen nicht vervielfältigt, verbreitet, feilgeboten oder in sonstiger Form der Öffentlichkeit zugänglich gemacht oder verwertet werden. Das alleinige Urheberrecht an solchen Unterlagen kommt der Fery-Zollconsult (Josef Fery) zu.
Alle Seminarunterlagen werden nach bestem Wissen und Gewissen, anhand der derzeit geltenden Rechtslage und nach unserem derzeit geltenden Wissensstand erstellt. Wir möchten in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass jeder Einzelfall gesondert zu prüfen ist und festhalten, dass die in den Unterlagen enthaltenen Informationen als unverbindlich (keine Haftung der Fery-Zollconsult) anzusehen sind.
Rechtsverbindliche Auskünfte erhalten Sie bei den jeweils zuständigen Behörden (z.B. Verbindliche Zolltarifauskunft oder Verbindliche Ursprungsauskunft beim Bundeministerium für Finanzen oder z.B. Ausfuhrgenehmigung des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft).
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Teilnahmebestätigung
Teilnahmebestätigungen werden nur dann ausgestellt, sofern der Teilnehmer / die Teilnehmerin mindestens 75% der Veranstaltungsdauer anwesend war.
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Haftung
Wir arbeiten auf Grundlage der Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen (AÖSp) in der jeweils geltenden Fassung.
Die Fery-Zollconsult / Josef Fery haftet für ihre Veranstaltungen bzw. Inhouse-Schulungen nur für solche Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ebenso ausgeschlossen wie für allfällige Folge- und Vermögensschäden. Unsere Haftung ist jedenfalls begrenzt mit dem Ersatz des positiven Schadens.
Unsere Veranstaltungen basieren auf der geltenden Rechtslage, veröffentlichten Judikatur sowie veröffentlichten Erlässen der Zollverwaltung. Sollte es nach abgeschlossener Veranstaltung zu Änderungen der Rechtslage, der Judikatur oder von Erlässen kommen, ist die Fery-Zollconsult (Josef Fery) zu keiner Benachrichtigung verpflichtet.
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Datenschutz / Geheimhaltung
Alle persönlichen Angaben der Teilnehmer/-innen werden vertraulich behandelt, nur zu Zwecken der Durchführung der jeweiligen Veranstaltung sowie für Informationszwecke im Zusammenhang mit der Schulung verwendet.
Im Zuge von Veranstaltungen der Fery-Zollconsult (Josef Fery) erlangte Informationen über innerbetriebliche Verhältnisse und Vorgänge beim jeweiligen Vertragspartner sowie sonstige technische und wirtschaftliche Informationen über den jeweils anderen Vertragspartner einschließlich Preis- und Zahlungskonditionen im Zusammenhang mit der Veranstaltungsabwicklung werden geheim gehalten und nur im Zusammenhang mit der Fery-Zollconsult (Josef Fery) verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
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Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
Für allfällige Rechtstreitigkeiten ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das für den Sitz der Fery-Zollconsult (Josef Fery) sachlich zuständige Gericht.
(Stand: Mai 2019)